In der folgenden Übersicht möchten wir euch über ein paar Besonderheiten zum Thema Impfungen unserer Tierschutzhunde aufklären und informieren. Leider kommt es immer wieder vor, dass uns Adoptanten oder Pflegestellen anrufen und berichten, ihr Tierarzt hätte gesagt, dass die ein oder andere Impfung falsch oder unvollständig ist. Um hier umfassend aufzuklären haben wir diese Übersicht erstellt.
Hinweis: In Deutschland gibt es keine Impfpflicht für Hunde. Für die Einreise nach Deutschland müssen aber alle Hunde eine aktive Impfung gegen Tollwut nachweisen. Im Folgenden wird alles anhand eines EU-Passes und eines ungarischen Impfheftes erklärt, dem das rumänische Impfheft in seinen Inhalten gleicht.
Allgemein
Alle Adoptanten und Pflegestellen erhalten bei Ankunft des Hundes einen blauen EU-Pass und ggf. ein ungarisches/rumänisches Impfheft. Das nebenstehende Bild zeigt den EU-Pass (links) und das ungarisches Impfheft (rechts) eines Hundes. Abhängig davon, wie lange ein Hund bereits in der Rettungsstation oder dem Foster ist, erhält er zunächst das nationale Impfheft und erst kurz vor der Ausreise nach Deutschland den EU-Pass. In den EU-Pass werden dann alle Impfungen & wichtigen Behandlungen aus dem nationalen Impfheft eingetragen/kopiert. Wir gehen grundlegend davon aus, dass unsere Hunde zuvor nie geimpft wurden, wenn diese keine Papiere (z.B. Pass) besitzen. Er/Sie muss also grundimmunisiert und neu gegen Tollwut geimpft werden.
Tollwutimpfung (engl. vaccination against rabies)
Alle Hunde sind gegen Tollwut geimpft. Dies ist Voraussetzung, damit der Hund nach Deutschland einreisen darf. Nebenstehend seht ihr ein Bild aus dem ungarischen Impfheft (oben) & EU-Pass (unten) der entsprechenden Seite. Im ungarischen Impfheft ist der Sticker des Präparats eingeklebt. Da es diesen pro Impfung nur 1x gibt (genauso wie bei uns Menschen) ist im EU-Pass die Information „nur“ schriftlich, ohne Sticker vermerkt. Wir empfehlen daher der Vollständigkeit halber bei Tierarztbesuchen beide Dokumente vorzulegen. WICHTIG: Die Sticker sind keine EU-Vorgabe, weshalb die Eintragung im Pass auch ohne Sticker Gültigkeit hat, wenn Impfstoff, Chargennummer sowie Stempel & Unterschrift des Tierarztes eingetragen sind. Gleiches gilt auch für die Grundimmunisierung.
Wichtig ist hier zu wissen, dass man bei einer Erstimpfung gegen Tollwut nach einem Jahr nachimpfen muss.
Im Anschluss wird eine Auffrischung aller drei Jahre empfohlen.
Für das Beispiel in diesem Pass mit dem Impfstoff Biocan-R wird folgendes von offizieller Seite empfohlen: „Die Tiere, die zum ersten Mal geimpft werden müssen nach einem Jahr nachgeimpft werden, um einen vollständigen Schutz zu erzielen.“
(Quelle: https://www.bioveta.eu/products/veterinary-products/biocan-r-suspension-for-injection.html)
Andere Präparate, die oft für die Tollwutimpfung verwendet werden, sind z.B. Versican Plus DHPPi, Merial Rabisin oder Nobivac RL.
Der Eintrag zur Tollwutimpfung im EU-Pass liest sich dann folgendermaßen:
– erste Spalte: Hersteller, Name & Chargennummer des Präparat
–> im Beispiel: Biocan-R 825426A
– zweite Spalte: Datum der Impfung („vaccination date“); Datum ab dem der Impfschutz wirksam ist (= 21 Tage später; „valid from“) also der Zeitpunkt ab wann der Hund ausreisen darf; Datum bis wann die Impfung anhält und nachgeimpft werden muss („valid until“)
–> im Beispiel: geimpft am 18.11.2019; aktiv ab dem 09.12.2019; nachgeimpft werden muss ab dem 18.11.2019 (innerhalb von möglichst 2 Wochen)
– dritte Spalte: Daten zum Veterinär/Tierarzt, der behandelt hat mit Stempel & Unterschrift
–> im Beispiel: Dr. Dian Tamás
Grundimmunisierung/Kombiimpfung (vermerkt im Pass unter engl. other vaccinations)
Normalerweise werden Welpen zwischen der 8. und 16. Woche grundimmunisiert. Diese erhalten dann in der 8. Woche die erste Impfung, nach ca. 4 Wochen dann die Zweite, nach weiteren 4 Wochen die Dritte und nach einem Jahr dann die vierte Impfung, mit welcher die Grundimmunisierung abgeschlossen ist. Bei erwachsenen Hunden ist das anders.
Da wir viele unserer Hunde erst im Erwachsenenalter aufnehmen, gehen wir grundlegend davon aus, dass sie nie grundimmunisiert wurden, wenn dies nicht nachgewiesen werden kann (z.B. durch einen vorhandenen Pass). In der Impfempfehlung „Leitlinie zur Impfung von Kleintieren, Ständige Impfkommission Veterinärmedizin/StIKo Vet am FLI Stand 2019“ steht geschrieben:
„Bei Hunden ab 16 Lebenswochen sind keine maternalen Antikörper mehr zu erwarten. Deswegen ist eine einmalige Impfung bei Verwendung von Lebendimpfstoffen oder eine zweimalige Impfung bei inaktivierten Impfstoffen im Abstand von 3–4 Wochen ausreichend. Sowohl bei Lebend- wie auch bei den Inaktivatimpfstoffen schließt eine weitere Impfung ein Jahr nach der ersten Immunisierung die erfolgreiche Grundimmunisierung ab.“
(Quelle: https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00020078/Impfleitlinie-Kleintiere_2019-02-01.pdf)
Um dies nochmal verständlich zu machen hier die Erklärung:
„Der Welpe bekommt von der Mutter sogenannte maternale Antikörper [über die Muttermilch], welche ihn in den ersten Lebenswochen bereits vor Infektionen schützen. Diese können einen erfolgreichen Impfschutz verhindern; je nach Welpe ist das unterschiedlich und aufwändig zu bestimmen. Da nicht genau bekannt ist, wann der Schutz der maternalen Antikörper seine Wirkung verliert (irgendwann zwischen der 8. Und 16. Lebenswoche) wird der Welpe in dieser Zeit mehrfach geimpft, um den Schutz vor Infektionen aufrechtzuerhalten.“
(Quelle: https://www.barf-alarm.de/blog/von-sinn-und-unsinn-hunde-richtig-impfen/)
Erwachsene Hunde haben diese maternalen Antikörper nicht mehr, weshalb eine zweimalige Impfung im Abstand von 3-4 Wochen und einer erneuten Impfung nach einem Jahr in der Regel ausreichend ist, um den Hund zu grundimmunisieren.
Zusammenfassung
Die Infobroschüre wurde erstellt, da es immer wieder zu Unklarheiten gekommen ist. Das Prozedere der Erstimpfung bei erwachsenen Hunden weicht vom Standard ab und nicht jeder Tierarzt ist sich dessen immer bewusst. Bitte informiert euch vor einem Tierarztbesuch, welche Impfstoffe genau verwendet wurden & wann/ob geimpft werden muss, bevor der Tierarzt dies veranlasst. Eine unnötige Impfung bedeutet nur eine zusätzliche körperliche Belastung für euer neues Familienmitglied. Solltet ihr irgendwelche Fragen haben könnt ihr euch jederzeit an uns wenden und wir versuchen jegliche Fragen diesbezüglich zu beantworten.
Euer Spitz & Pawtners Team